Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

§ 1 Geltungsbereich

  1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Vertragsverhältnis zwischen den Besuchern und dem phanTECHNIKUM und gelten für die gesamten Angebote des Museums. Hierzu zählen das Besuchen der Ausstellungsräume, Gruppenführungen, Ferienaktionen, Workshops, Kurse, Projekte und ähnliche Veranstaltungen.
  2. Des Weiteren gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für Verträge über die mietweise Überlassung des Veranstaltungsraumes zur Durchführungen von privaten und öffentlichen Veranstaltungen wie Vorträgen, Seminaren, Geburtstagen etc. sowie für alle damit zusammenhängenden weiteren Leistungen und Lieferungen des Museums,

 

Teil 1 phanTECHNIKUM – Ausstellungsbereich

§ 2 Vertragsabschluss, Anmeldung

 

  1. Das phanTECHNIKUM bietet anmeldefreie (öffentliche) und anmeldepflichtige Veranstaltungen an. Diese werden rechtzeitig bekannt gegeben. Für den Besuch (ab 15 Personen) und für Führungen besteht eine Anmeldepflicht.
  2. Die Buchung sämtlicher Angebote kann mündlich oder schriftlich erfolgen. Telefonische Buchungen sowie schriftliche mittels FAX oder E-Mail werden von uns schriftlich bestätigt. Mit dieser Bestätigung gehen dem Kunden diese Geschäftsbedingungen zu. Mittels Unterschrift erkennt der Kunde die Bedingungen an und der Vertrag kommt zustande.
  3. Anmeldungen für Gruppen müssen mindestens zwei Wochen vor dem Veranstaltungstag bei phanTECHNIKUM eingehen. Bei Anmeldungen von Gruppen gibt es eine Höchstteilnehmerzahl die vom phanTECHNIKUM festgelegt wird. Bei Anmeldung der Gruppe ist daher die Teilnehmerzahl zu nennen. Bei Veranstaltungen für Kinder und Jugendliche sind die Altersangaben zu beachten.
  4. Die Teilnehmerzahl an bestimmten Veranstaltungen kann beschränkt sein. Bei anmeldepflichtigen Veranstaltungen werden die Anmeldungen in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt.

 

§ 3 Zahlungsbedingungen

 

  1. Das Entgelt für Veranstaltungen ist vor Beginn der Veranstaltung an der Kasse zu zahlen. Bar- und Kartenzahlungen sind möglich. In begründeten Ausnahmefällen kann Zahlung gegen Rechnung vereinbart werden. Dies muss bei der Buchung fest vereinbart werden.

 

§ 4 Stornierungsbedingungen (bei anmeldepflichtigen Veranstaltungen)

 

  1. Eine Stornierung kann nur schriftlich in Form von E-Mail, Brief oder Fax erfolgen.
  2. Anmeldungen können bis 7 Tage vor dem Veranstaltungstermin kostenlos storniert werden. Zum späteren Zeitpunkt können Anmeldungen nur umgebucht werden bzw. sind 100 % des Preises fällig.
  3. Bei Nichterscheinen zu einem gebuchten Termin (Führung, Veranstaltungen etc.) wird ein Entgelt in voller Höhe des Buchungsbetrages fällig. Nach 30 minütiger Verspätung erlischt die Pflicht seitens des phanTECHNIKUM, das Angebot durchzuführen, es sei denn, der Kunde hat das phanTECHNIKUM über die Verspätung informiert.

 

§ 5 Rücktritt des phanTECHNIKUM

 

  1. Das phanTECHNIKUM ist berechtigt, vom Vertrag mit sofortiger Wirkung aus besonderen Gründen zurückzutreten. Das ist insbesondere der Fall, wenn für die Veranstaltung nicht genügend Anmeldungen vorliegen oder Gründe bestehen, die das phanTECHNIKUM nicht zu vertreten hat (z.B. höhere Gewalt).
  2. Im Fall des Rücktritts des phanTECHNIKUMS werden bereits gezahlte Teilnehmerentgelte vollständig zurückerstattet. Schadenersatzansprüche stehen den Teilnehmern nicht zu. Insbesondere berechtigen Verschiebungen der Termine von Führungen und Veranstaltungen um bis zu 30 Minuten durch das phanTECHNIKUM nicht zur Reduzierung des Entgeltes.

 

§ 6 Besucherordnung / Haftung

 

  1. Die Museumsbesucher sind aufgefordert, die Besucherordnung (siehe unter www.phanTECHNIKUM.de) einzuhalten. Bei Gruppen sorgt die jeweilige Aufsichtsperson für die Einhaltung der Besucherordnung. Bei Angeboten für Kinder haben die Eltern die Aufsichtsflicht. Werden Kinder museumspädagogisch betreut, ohne dass dafür eine Elternbeteiligung erforderlich ist, übernehmen Lehrer oder Begleitperson diese Aufsichtspflicht.
  2. Die Besucher haften für vorsätzlich oder fahrlässig herbeigeführte Schäden an der Ausstellung bzw. an den Objekten.

 

Teil 2 Veranstaltungsraum

 

§ 7 Vertragsabschluss, Vertragspartner, Haftung

 

  1. Der Vertrag kommt durch die Antragsannahme (Bestätigung) des Museums an den Veranstalter zustande; diese sind die Vertragspartner. Mit dieser Bestätigung gehen dem Kunden diese Geschäftsbedingungen zu. Mittels Unterschrift erkennt der Kunde die Bedingungen an.
  2. Ist der Mieter nicht der Veranstalter selbst oder wird vom Veranstalter ein gewerblicher Vermittler oder Organisator eingeschaltet, so haften diese zusammen mit dem Veranstalter gesamtschuldnerisch für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag.
  3. Erfolgt der Gebrauch der gemieteten Veranstaltungsräume durch den Mieter nicht gemäß den bei der Buchung gemachten Angaben oder ist ein Missbrauch zu befürchten, ist das phanTECHNIKUM zum sofortigen Rücktritt vom Vertrag berechtigt, ohne dass dem Mieter ein Recht auf Schadenersatz zusteht.

 

§ 8 Leistung, Preise, Zahlung

 

  1. Das phanTECHNIKUM ist verpflichtet,  die vom Mieter bestellten und vom phanTECHNIKUM zugesagten Leistungen zu erbringen.
  2. Der Mieter ist verpflichtet, die für diese Leistungen vereinbarten Preise an das phanTECHNIKUM zu zahlen. Dies gilt auch für in Verbindung stehende Leistungen und Auslagen des Museums an Dritte.
  3. Die vereinbarten Preise verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer. Im Falle einer Änderung des Mehrwertsteuersatzes behält sich das phanTECHNIKUM eine entsprechende Preisänderung vor.
  4. Rechnungen vom phanTECHNIKUM sind gemäß BGB innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu zahlen.
  5. Das phanTECHNIKUM ist berechtigt, jederzeit eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen. Die Höhe und die Zahlungstermine werden im Vertrag schriftlich vereinbart.

 

§ 9 Rücktritt des phanTECHNIKUM

 

  1. Wird die Zahlung auch nach Verstreichen einer vom phanTECHNIKUM gesetzten angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung nicht geleistet, so ist das phanTECHNIKUM zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
  2. Ferner ist das phanTECHNIKUM berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten, falls beispielsweise
  3. Höhere Gewalt oder andere vom Museum nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
  4. Veranstaltungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, des Veranstalters oder Zwecks, gebucht werden;
  5. Das phanTECHNIKUM begründeten Anlass zur Annahme erhält, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des phanTECHNIKUM in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- oder Organisationsbereich des phanTECHNIKUM zuzurechnen ist
  6. Ein Verstoß gegen § 1, 7-8 der AGB vorliegt.
  7. Das phanTECHNIKUM hat den Mieter von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen und die Gegenleistungen des Vertragspartners unverzüglich zu erstatten.
  8. Es entsteht kein Anspruch des Mieters auf Schadenersatz gegen das phanTECHNIKUM, außer bei vorsätzlicher oder grob fahrlässigen Verhalten des phanTECHNIKUM, seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen.

 

§ 10 Rücktritt des Mieters

 

  1. Der Rücktritt des Kunden muss schriftlich erfolgen und ist nur zulässig, wenn sich aus dem Vertrag oder dem anwendbaren Recht ein Rücktrittsrecht für den Veranstalter ergibt.
  2. Bei Rücktritt des Mieters nach der Angebotsunterzeichnung erfolgt für die entfallenden Preisanteile folgender Abzug:
  3. Bei Rücktritt bis zu 8 Wochen vor Mietbeginn 30 % des Mietpreises
  4. Bei Rücktritt bis zu 4 Wochen vor Mietbeginn 60 % des Mietpreises
  5. Bei Rücktritt innerhalb von 4 Wochen vor Mietbeginn 80 % des Mietpreises
  6. à Wochen klären, ab wann welche Minderung

 

§ 11 Technische Einrichtung und Anschlüsse

 

  1. Der Mieter haftet für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe. Er stellt das phanTECHNIKUM von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtung frei.
  2. Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Veranstalters unter Nutzung des Stromnetzes des phanTECHNIKUM bedarf dessen Zustimmung. Durch die Verwendung dieser Geräte auftretende Störungen oder Beschädigungen an den technischen Anlagen des phanTECHNIKUM gehen zu Lasten des Mieters.

 

§ 12 Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Materialien und Gegenstände

 

  1. Mitgeführte Materialien und Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Mieters in den Veranstaltungsräumen vom phanTECHNIKUM. Das phanTECHNIKUM übernimmt für Verlust oder Beschädigung keinerlei Haftung, außer bei nachgewiesener grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des phanTECHNIKUM, seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen.
  2. Mitgebrachtes Veranstaltungszubehör oder Dekorationsmaterial hat den feuerpolizeilichen Anforderungen zu entsprechen. Zur Vermeidung möglicher Schäden ist die Aufstellung, Installation bzw. Anbringung im Vorfeld der Veranstaltung mit dem phanTECHNIKUM abzustimmen.
  3. Die mitgebrachten Materialien und Gegenstände sind nach dem Ende der Veranstaltung wieder restlos zu entfernen. Unterlässt der Mieter dies, ist das phanTECHNIKUM berechtigt, die Entfernung und Lagerung bzw. Entsorgung zu Lasten des Mieters vorzunehmen.

 

§ 13 Sicherheit

 

  1. Der Mieter erkennt an und trägt dafür Sorge, dass in den Räumen des phanTECHNIKUM absolutes Rauchverbot herrscht.
  2. Während der Veranstaltung müssen der Mieter und ein verantwortlicher phanTECHNIKUM Mitarbeiter ständig anwesend sein. Der Mieter oder der verantwortliche phanTECHNIKUM Mitarbeiter haben die Zusammenarbeit von Ordnungsdienst, Brandsicherheitswache und Sanitätswache mit der Polizei, Feuerwehr und dem Rettungsdienst zu gewährleisten. Der Mieter hat sich mit der Versammlungsstätte und deren Einrichtungen vertraut zu machen.
  3. Bei schwerwiegenden Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung, die nicht abgestellt werden können, hat der Mieter in Rücksprache mit dem Museum die Veranstaltung abzubrechen. Das gilt insbesondere, wenn für die Sicherheit notwendige Anlagen, Einrichtungen oder Vorrichtungen nicht betriebsfähig sind oder wenn Betriebsvorschriften nicht eingehalten werden können.

 

§ 14 Haftung des Mieters für Schäden

 

  1. Der Mieter hat die überlassenen Räume und Gegenstände sorgfältig und pfleglich zu behandeln und sie in ordnungsgemäßen Zustand und vollständig einschließlich überlassener Schlüssel, Geräte und Anlagen zurückzugeben.
  2. Nimmt der Mieter seine Sorgfaltspflicht nicht wahr, haftet er dem phanTECHNIKUM auf Ersatz des daraus entstandenen Schadens. Dies gilt insbesondere bei einer Beschädigung der Mietsache; wird durch Beschädigung der Mietsache eine Neuvermietung behindert, so haftet der Mieter für den entstandenen Mietausfall und evtl. Regressansprüche von Nachmietern.
  3. Soweit andere als die in Absatz 2 genannten Personen, insbesondere Besucher der Mieterin, Schäden im phanTECHNIKUM verursachen, ist der Mieter dafür gegenüber dem Museum schadenersatzpflichtig, wenn ihm ein eigenes Verschulden zur Last fällt.
  4. Der Mieter stellt das phanTECHNIKUM von allen Schadensersatzansprüchen Dritter frei.
  5. Der Mieter ist verpflichtet eine private Haftpflicht abzuschließen und diese bei der Anmietung vorzulegen.

 

§ 15 Datenschutz

 

  1. Das phanTECHNIKUM bearbeitet die personenbezogenen Kundendaten unter Einhaltung der anwendbaren Datenschutzbestimmungen. Die Daten werden in dem für das Vertragsverhältnisses erforderlichen Umfang erhoben, verarbeitet und genutzt. Die Daten werden für eigene Werbezwecke genutzt aber nicht an Dritte weiter gegeben.

 

§ 16 Salvatorische Klausel

 

  1. Die Unwirksamkeit einzelner Abschnitte dieser AGB hat nicht die Unwirksamkeit der gesamten Bedingungen zu Folge.

 

§ 17 Schlussbestimmungen

  1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des phanTECHNIKUM gelten ab dem 01.12.2012. Das phanTECHNIKUM behält sich vor, diese Bedingungen jeder Zeit ohne Angabe von Gründen zu ändern. Für bereits aufgegebene Buchungen gelten solche Änderungen nicht. Nebenabreden und Änderungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dieses Formerfordernis kann nicht durch mündliche Vereinbarungen außer Kraft gesetzt werden.

 

phanTECHNIKUM
                                                                                  Technisches Landesmuseum M-V
                                                                         gemeinnützige Betriebsgesellschaft mbH
                                                                                                                      Zum Festplatz 34
                                                                                                                      23966 Wismar

 

                                                                         Fon 03847-304570
                                                                                                      www.phanTECHNIKUM.de
                                                                                                      info@phanTECHNIKUM.de